Autismusspezifische Förderung

Autismusspezifische heilpädagogische Förderung soll als Eingiederungshilfe die schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe und Integration ermöglichen oder fördern.

Die Förderung kann als Einzelförderung (ggf. auch in Kleingruppen) bedarfsangepasst ambulant bei uns im Autismuszentrum oder mobil in der Häuslichkeit oder in Institutionen erfolgen.

Inhalt autismusspezifischer Förderung kann sein:

  • Förderung der sozialen Interaktion und des Sozialverhaltens/soziales Kompetenztraining
  • Förderung der Selbstständigkeit bei der Aneignung von Lerninhalten und Arbeitsabläufen
  • Förderung schulischer Basiskompetenzen
  • Vor- und Nachbereitung des Schulalltags
  • Förderung der Selbständigkeit und Handlungskompetenz im Alltag
  • Beeinflussung von Problemverhalten (Stereotypien, Aggressionen u.a.)
  • Förderung der Kommunikationsfähigkeit
  • Wahrnehmungsförderung
  • Psychoedukation und Selbstwahrnehmung
  • ggf. Eltern- und Familienberatung und -training bzw. Umfeldberatung (z.B. Schule, Kita, Wohnheim oder Hort)

Ziel aller unserer professionellen Bemühungen ist es, unsere Klienten zu höchstmöglicher selbständiger Lebensführung, sozialer Integration und gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage der festgelegten Ziele des Hilfeplans erfolgt die Auswahl der aktuellen autismusspezifischen Methoden der Förderung, die sich an wissenschaftlich evaluierten Verfahren orientieren:

  • Methoden des Sozialtrainings (SOKO, KONTAKT, KOMPASS, TOMTASS, Sozialgeschichten, Comic- Stip- Conversations, Power Cards u.a.)
  • verhaltenstherapeutisch orientierte heilpäd. Methoden (u.a. in Anlehnung an die Autismusspezifische Verhaltenstherapie- AVT/ABA)
  • visuelle und strukturelle Hilfen (z.B. TEACCH)
  • Methoden der unterstützten Kommunikation (z.B. PECS)
  • autismusspezifische Psychoedukation
  • Eltern- und Familienberatung und -training
  • Umfeldberatung (z.B. Schule oder Hort)
  • und andere autismusspezifisch- heilpädagogische Methoden

 

Die Finanzierung der Leistung erfolgt nach Antrag, Prüfung und Zuweisung durch die zuständigen Jugend- oder Sozialämter (ASD) über die Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII oder §§112/113 SGB IX).

In besonderen Fällen ist auch eine Hilfe zur Erziehung möglich (§ 27ff SGB VIII; insbes. §§ 30/31 SGB VIII).

Beispielbilder aus der Förderung:

Kommunikstionsförderung in Anlehnug an PECS

soziale Förderung

Förderung nach dem TEACCH- Ansatz

soziale Wahrnehmung

soziale Regeln


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